· 

Ein neuer Anbieter für alle deutschen Gesetze

Seit Release 36 der Jura-Vorlagen werden Paragrafen in Anki automatisch auf meine hauseigenen Seiten Bundesrecht.online und Landesrecht.online verlinkt.


Gesetzestexte nachzuschlagen ist nervig und reißt einen leicht aus dem Lernfluss – deshalb habe ich 2018 damit begonnen, Normen in den Basiskarten händisch auf Dejure zu verlinken, um dabei einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Das funktionierte, war aber ziemlich mühsam, weshalb ich diese Arbeit zunächst outgesourcet habe.

 

Nachdem ich irgendwann feststellte, dass ich das auch jemandem erklären konnte, der sich zwar mit Anki auskannte, aber weder Deutsch sprach noch Jurist war, dachte ich mir, dass es ebenso möglich sein müsste, ein Skript zu schreiben, das diese Verlinkungen automatisch einfügt. Daraus entstand 2020 die erste Version des "Normen-Verlinken"-Skripts, das Teil der Jura-Vorlagen wurde.

 

Mit der Zeit wurde dieses kräftig ausgebaut.

 

Zum einen wurde die Funktionalität 2023 auch in anderen Kontexten nutzbar gemacht: Durch die §§-App lassen sich Normverweise nun in sämtlichen für uns Juristen relevanten Programmen nachschlagen anstatt nur in Anki.

 

Zum anderen gab es immer mehr Nachfragen, dass es schön wäre, wenn auch landesrechtliche Normen verlinkt würden. Da bislang aber jedes Bundesland seine eigene Gesetzesplattform hat, entwickelte ich 2024 Landesrecht.online, wo die Links zu sämtlichen Gesetzen aller 16 Bundesländer erstmals über ein einheitliches URL-Schema zugänglich gemacht wurden. Die Seite hostete zunächst jedoch keine Gesetze selbst, sondern leitete immer nur zu der jeweiligen offiziellen Landesseite weiter.

 

Das änderte sich dieses Jahr, als ich endlich die neue Version von Landesrecht.online – sowie das dazugehörige Schwesterportal Bundesrecht.online – der Öffentlichkeit präsentieren konnte. Da ich ohnehin bereits die Links zu sämtlichen Gesetzen sammeln und aktuell halten musste, dachte ich mir, dass ich diese dann auch gleich selbst anzeigen kann. Das erlaubte es mir außerdem, ein paar Dinge zu ändern, die mich an anderen Gesetzesportalen oft gestört haben.

 

Die Jura-Vorlagen verlinken nun fortan auf diese beiden Seiten. Normen, die in den Basiskarten bislang noch statisch auf Dejure verlinkt sind, werden nach und nach angepasst.

 

Besonders stolz bin ich auf diese beiden Features:

  • Direktzugriff auf die Quelle: Mit einem Klick auf "Quelle" (unter dem jeweiligen Gesetzestext) gelangt man sofort zur offiziellen Gesetzesseite dieser Norm. So hat man das Beste aus beiden Welten: Eine moderne, einheitliche Bedienoberfläche, aber bei Bedarf auch jederzeit die garantiert offizielle Vorschrift.
    Hinweis: Bei den Juris-Portalen gibt es hier aktuell Probleme, da die vor wenigen Tagen ihre gesamte URL-Struktur angepasst haben.
  • Präzises Highlighting: Die von Dejure erfundene Hervorhebungs-Funktion sollte bei sämtlichen Gesetzestexten funktionieren (Beispiel 1, Beispiel 2) – wirklich eine tolle Idee des Dejure-Teams.
    👉 Tipp: Um diese URLs selbst zu erstellen, einfach auf die Überschrift des geöffneten Paragrafen oder Artikels klicken (also hier z.B. auf "§ 3 Hilfszuständigkeit der Berliner Feuerwehr").

 

Die vollständige (ziemlich extensive) Feature-Liste findet ihr bei Interesse hier. Weitere geplante Features (wie z.B. ein dauerhaft sichtbares Inhaltsverzeichnis) könnt ihr hier einsehen.

 

Ich hoffe, die neuen Seiten sind nützlich für euch und werden für viele von euch zum Standard. Über Feedback freue ich mich natürlich (wie immer!).

Kommentar schreiben

Kommentare: 0