· 

Coming soon: Automatische Verlinkung von Normangaben!

Ein Feature der Basiskarten, über das sich viele gefreut haben, war die genaue Verlinkung von Normen. Bisher musste ich jeden dieser Links von Hand einfügen (oder jemand dafür bezahlen). Das hat bald ein Ende, denn in Zukunft werden alle Normangaben, die sich irgendwo in den Feldern der Jura-Vorlagen finden, automatisch verlinkt - und zwar maximal genau, also bis auf Absatz, Satz, Halbsatz und Nummer! So wird aus § 307 II Nr. 1 BGB wie von Zauberhand § 307 I Nr. 2 BGB (👈 Klick!) - ohne, dass ihr irgendetwas dafür tun müsst! Hier könnt ihr den Prototyp ausprobieren:

 

Show me the Goods!

 

Gebt einfach beliebigen Text (mit Normen natürlich) in das obige Feld ein, klickt auf den Button unten und schaut, was passiert! (Und sagt Bescheid, wenn etwas nicht klappt!)

Kommentar schreiben

Kommentare: 6
  • #1

    Basti (Freitag, 14 Februar 2020 14:50)

    Mega coole Funktion! Wird das ganze auch mit dem Lückentext funktionieren? Also Beispiel: "§ {{c1::326 Abs. 5 BGB}} gibt ein Rücktrittsrecht bei Unmöglichkeit." Und muss man immer das Gesetz dazuschreiben? Oder wird das automatisch an den Stapeln erkannt? Ich bin gespannt auf die Funktion.

  • #2

    Thomas (Basiskarten Jura) (Freitag, 14 Februar 2020 14:58)

    Hi Basti! Ob das mit gerade aktiven Lückentexten funktioniert, ist eine gute Frage, das muss ich vermutlich noch einbauen. Wär auf jeden Fall sinnvoll.

    Ja, Normangaben ohne Gesetz werden abhängig vom Stapel verlinkt. Unterstapel von "Privatrecht" bzw. "Zivilrecht" verlinken (bei fehlender Normangabe, also z.B. § 242) auf's BGB, Unterstapel von "Strafrecht" auf's StGB. Man könnte natürlich auch einfach generell auf's BGB verlinken lassen (d.h. bei allen Stapeln außer Strafrecht).

    Vorteil: Leute, die ihre Sammlung nicht in Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches-Recht einteilen, profitieren ebenfalls davon.

    Nachteil: Dann werden auch Normen von Gesetzen verlinkt, die den Jura-Vorlagen einfach unbekannt sind, z.B. § 71 LBauO würde teilweise (der "§ 71"-Part) auf's BGB verlinkt.

    Was meinst du?

  • #3

    Basti (Samstag, 15 Februar 2020 16:03)

    Hi Thomas,
    ich könnte mir vorstellen, dass die meisten Leute davon profitieren, wenn zunächst einmal generell alle Stapel auf das BGB verlinkt werden; in jedem Fall davon ausgenommen sein sollte tatsächlich der Stapel Strafrecht, der automatisch auf's StGB verlinken sollte. Das öffentliche Recht könnte man auch noch ausnehmen; hier wird ja im seltensten Fall das BGB das richtige Gesetz sein; da gibt es allerdings so viele andere Gesetze, die mitzitiert werden müssen, dass eine automatische Verlinkung, wenn die Gesetze nicht zuverlässig erkannt werden, wenige Vorteile hätte. Eine Ausnahme könnte für Verfassungsrecht gelten; eventuell würde es deshalb Sinn ergeben, alle "Art." im Stapel Öffentliches Recht auf das GG zu verlinken.

  • #4

    AnkiLiebhaber (Dienstag, 18 Februar 2020 07:52)

    Geniale Idee. Bin begeisterter Anki-Lerner, seit ich deine Kartenvorlagen kennen gelernt habe. Eine super Funktion wäre überdies, wenn man die Normen direkt in Anki anschauen könnte (ähnlich wie Wikipedia, wenn man dort über einen der hervorgehobenen Links scrollt). Bei den Medizinern gibt es mit Amboss ja bereits eine derartige Integration in Anki.

  • #5

    Mark (Sonntag, 23 Februar 2020 20:06)

    Funktioniert dies auch beim Lernen auf dem iPad?

  • #6

    Thomas (Basiskarten Jura) (Montag, 24 Februar 2020 15:34)

    Basti: Das klingt ebenfalls vernünftig. Nach einer Umfrage auf Instagram ( https://www.instagram.com/basiskarten/ ) hab ich mich allerdings letztlich für die Variante entschieden, in der im Zivilrecht auf das BGB und im Strafrecht auf das StGB verlinkt wird. Trotzdem danke für deinen Input!

    AnkiLiebhaber: Super Idee! Mal schauen, wie schwierig es ist, das umzusetzen.

    Mark: Ja, funktioniert auch auf dem iPad!

    Die Beta-Version der Jura-Vorlagen 15 (die die Auto-Verlinkung enthält) ist übrigens bereits über das Butler-Addon verfügbar.